Für Ausfahrsignale wurden normalerweise Zoresmastsignale, bei beschränktem Raum auch profilfreie Mastkorbsignale mit Kurvenrollenantrieben ausgeführt. Im Vergleich zu den Einfahrsignalen sind die
Profile von kleinerem Querschnitt 132 x 170 mm). Die Höhe betrug 7,5 m.
Die durchbrochenen Signalflügel hatten eine Länge von 1500 mm, der runde Abschluss hatte einen Durchmesser von 550 mm. Als Gegengewicht diente eine am hinteren Ende auf den Flügel aufgenietete Platte.
Zusätzliche Änderung von 1893 war eine Versteifung der Signalflügel mit einem Rundstab.
Die Blenden waren direkt mit dem Signalflügel gekoppelt. Bei späteren Ausführungen konnten die Blenden zusammen mit den Laternen herabgelassen werden. Auf der Rückseite gab es 1891 zwei Blenden,
eine mattweiße für “Freie Fahrt” und eine Blindscheibe aus Blech für “Halt”.
Hinsichtlich Laternenhalter, Umlenkrollen und Seilzug für die Beleuchtung gab es keine Unterschiede zum Einfahrsignal.
Die Ausfahrsignale waren mit elektrischen Flügelkupplungen ausgerüstet.
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